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Leseprobe
Wolf's wahnwitzige Wirtschaftslehre Band IV




Vorwort


Mit dem Erscheinen des vierten Bandes ist "Wolf's wahnwitzige Wirtschaftslehre" abgeschlossen.

Vom ersten Band an habe ich darauf hingearbeitet, diesen Schlusspunkt, die "Kritik des aggressiven Eigentums", auf ein wohlvorbereitetes Fundament zu setzen. Stellvertretend für viele andere Textstellen habe ich aus den vorangegangen drei Bänden die nachstehenden Zitate ausgewählt, um auf diese letzte, ins Philosophische hineinreichende Auseinandersetzung einzustimmen, deren Wurzel in der Erkenntnis liegt, dass auch beim Eigentum die Dosis über die Wirkung entscheidet.

Im ersten Band, Kapitel 10, Der Wirtschaftskreislauf, heißt es bereits:

"Was auch immer erzeugt, erdacht, verkauft, gehandelt, getauscht, verliehen und zurückgezahlt wird, wie die einzelnen Stufen von Produktions- und Wirtschaftsprozessen beschrieben und gegeneinander abgegrenzt werden, es geht (dabei) um nichts anderes als um möglichst viel Gewalt über möglichst viele werthaltige Sachen."


Eine der Kernaussagen des zweiten Bandes, im Abschnitt "Die Überbevölkerung" lautet:

"Überbevölkerung, das sind offenbar Menschen, die vom wirtschaftlichen Wachstum abgekoppelt sind. Menschen, die eben nicht in der Überzahl sind, sondern die als überzählig angesehen werden, weil sie weder als Erzeuger von Produkten und Dienstleistungen eine wichtige Rolle spielen, noch als Abnehmer von Produkten und Dienstleistungen erkennbar hervortreten."

Und im dritten Band ist der Zweifel an der unveränderlichen Wohltätigkeit des Eigentums im Zusammenhang mit der Verfügbarkeit der Zahlungsmittel angemeldet worden:

"Die marktferne Anhäufung ungenutzter Liquidität erzeugt Geldmangel. Geldmangel bedeutet Illiquidität, Zahlungsunfähigkeit und Insolvenz. (...) Weil in unserem Wirtschaftssystem die alleinige Verfügungsgewalt über das Geld in der Hand des Kapitals und des Bankwesens liegt, bestimmt einzig das Kapital über das Maß der möglichen Beschäftigung in der Realwirtschaft."

Diese Sätze aus den drei bisher erschienenen Bänden der "wahnwitzigen Wirtschaftslehre" sollen daran erinnern, dass unser Wirtschaften, so wie es organisiert und durch Gesetze und Verordnungen, durch Verträge und Verabredungen geschützt ist, nicht primär darauf abzielt, den Menschen Nahrung, Kleidung und Wohnung zu schaffen, ihnen Kommunikation, Mobilität und Genuss zu ermöglichen - also darum, die Bedürfnisse aller Mitglieder der Gesellschaft zu befriedigen, sondern in erster Linie darum, den Reichtum einzelner zu mehren. Dass dieses Ziel - derzeit auch noch - dadurch erreicht werden kann, dass Nahrung, Kleidung und Wohnraum für die Massen erzeugt wird, dass Telefone, Automobile und Saunaöfen produziert und verkauft werden, ändert nichts daran, dass der ganze Aufwand, der getrieben wird, Produktion und Handel zu organisieren, nur ein Mittel zum Zweck, aber keineswegs der Zweck selbst ist.

Das Streben nach Eigentum, zu dem wir von Kindesbeinen an erzogen werden, weil Eigentum Sicherheit gibt, Anerkennung verschafft und zusätzliche Chancen eröffnet, ist die Triebfeder unseres Wirtschaftens.

Mit diesem Buch habe ich den Versuch unternommen, eine Grenze zu ziehen, zwischen jenem guten und nützlichen Eigentum, das sich in einer Gesellschaft gleichberechtigter und gleichwerter Menschen - ohne Probleme auszulösen - erwerben und verwenden lässt, und seiner hässlichen und schädlichen Ausprägung, jener Form von Eigentum, dessen Anhäufung Ungerechtigkeit, Not, Aufruhr und Krieg hervorbringt und jede Gesellschaft - selbst eine bestmöglich demokratisch verfasste - unweigerlich in Privilegierte und Nichtprivilegierte, in Herrscher und Beherrschte spaltet.

Dazu war es erforderlich, den Eigentumsbegriff in allen seinen Facetten zu beleuchten und insbesondere jene Formen des Eigentums zu betrachten, die über die reine physische Gewalt über Sachen hinausgehen, nämlich alle jene Rechtspositionen, die es ihrem "Inhaber" erlauben, die freie Entfaltung der Fähigkeiten anderer Menschen davon abhängig zu machen, dass sie sich bereit erklären, ihm, dem Rechte-Inhaber, einen Tribut, einen Zins, eine Lizenzgebühr zu zahlen.

Diese - über das reine physische Sich-Aneignen hinausgehende Eigentumsform - beginnt durchaus schon da, wo nach allgemeinem Verständnis doch nichts, als das ganz selbstverständliche Verfügungsrecht über den "eigenen" Grund und Boden ausgeübt wird, nämlich dann, wenn es sich dabei um Flächen handelt, die weder vom Eigentümer, noch von seinen Unternehmen und Organisationen selbst genutzt werden, was bedeutet, dass das Eigentumsrecht ganz explizit nicht der Ermöglichung einer eigenen "Produktion" dient, sondern ausschließlich zur Verhinderung bzw. Erschwerung der Produktion aller anderen ausgeübt wird, um dadurch schließlich eine parasitäre Teilhabe an der Leistung anderer zu gewinnen.

Ihre "Vollendung" finden diese Eigentumsformen dort, wo Patente und Schutzrechte missbraucht werden, wo in erpresserischer Absicht Geld gehortet wird und wo die Verfügungsgewalt über die Medien genutzt wird, um die Wahrheit zu unterdrücken.

Ich habe des Weiteren dargelegt, dass schon ein geringes Maß an "schlechtem, aggressivem" Eigentum zu seiner Wahrung Gewalt erfordert, dass eine leichte und schnelle Gewöhnung an solche Gewaltanwendung eintritt, die wiederum dazu verführt, Eigentum nicht nur gewaltsam zu bewahren, sondern es - der Einfachheit halber - mit Hilfe der aufgebauten Gewaltpotentiale auch gewaltsam zu mehren. Dabei wird erkennbar, dass Eigentum und Gewalt, Gewalt und Eigentum sich nicht nur bedingen, sondern sich gegenseitig verstärken und zuletzt nur noch ein Ziel haben können, nämlich allen vorhandenen Besitz auf einen Eigentümer zu vereinen.

Die Schlussfolgerung daraus ist bestürzend. Der unbegrenzte Eigentumsbegriff, den die westlich-kapitalistischen Demokratien herausgebildet haben, läuft den Bemühungen, ein friedliches und harmonisches Miteinander der Menschen und der Völker zu erreichen, zuwider. Die Sozialbindung des Eigentums, wie sie im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland zwar formuliert, aber in der gelebten und von Richtersprüchen geformten Verfassungswirklichkeit nicht existent ist, muss dringend normiert und eingeklagt werden.

Dass, und wie

sich in einer gleichberechtigten Gesellschaft eine neue, bessere und gerechtere Eigentums- und Besitzordnung organisieren ließe, habe ich in einem umfassenden Vorschlag in den letzten Kapiteln dieses Buches zur Diskussion gestellt. Ich würde mich freuen, wenn auch Sie sich an dieser Diskussion beteiligen, damit wir gemeinsam eine Mehrheit der Demokraten organisieren können, die dem hemmungslosen Streben nach Besitz und Eigentum die Schranken setzt, die jede Gesellschaft braucht, sobald sie begriffen hat, dass die Freiheit des Einzelnen immer dort enden muss, wo die Freiheit des anderen beginnt.

Unterbernbach im November 2006

Egon W. Kreutzer




Inhalt

 

Vorwort


Der Eigentumsbegriff
Friedliches Eigentum
Eigentum des Individuums an sich selbst
Eigentum des Individuums an seinen zum Verbrauch bestimmten Vorräten
Eigentum an langlebigen Wirtschaftsgütern
Eigentum an Wohnraum und Garten


Aggressives Eigentum
Eigentum an Grund und Boden über Wohnraum und Garten hinaus
Eigentum an Produktionsmitteln
Eigentum an Verwertungsrechten, also Ideen, Erfindungen, künstlerischen Werken
Eigentum an Wasser, Luft, Saatgut und anderem Erbgut
Eigentum an Ansprüchen auf Geld über das Maß einer vernünftigen Vorsorge und Existenzsicherung hinaus
Eigentum an der Lebenskraft anderer Menschen (Sklaverei und vergleichbare Formen der Beherrschung)

Die Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen


Eigentum, Macht und Gewalt
Verlustängste
Hierarchie der Verlustängste
Verlustängste im kleinen privaten Hauhalt
Verlustängste im Unternehmen
Verlustängste im großen privaten Haushalt
Verlustängste im Stadtviertel und in der Kommune
Verlustängste im Staat


Die falschen Schlüsse und ungeschriebene Gesetze
Gesetz der optimalen Größe
Gesetz der optimalen Reproduktionsrate
Gesetz der optimalen strategischen Anpassung

Erkenntnisse und Erfordernisse
Die Vermögenssteuer, eine vernachlässigte Chance
Die gesellschafts- und wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen
Mindestanforderungen zur gerechten Teilhabe
Teilhabe an Grund und Boden
Maß und Grenzen des friedlichen Eigentums
Überwindung des aggressiven Eigentums


Das Eigentumsmodell - Teil 1 Privateigentum

Grund und Boden, wahlfreies Grundeinkommen
Wahlfreies Grundeinkommen - das Prinzip
Wahlfreies Grundeinkommen - im Detail
Das Recht auf den angemessenen Anteil
Wahl des tatsächlich genutzten Grundstückes
Mehrbedarf
Vererben und Erben


Erste zusammenfassende Bewertung
Die tatsächlichen Änderungen
Wahlfreies Grundeinkommen, prognostizierte Entwicklung
Die grundsätzlichen Mechanismen im System des wahlfreien Grundeinkommens
Der große land- und/oder forstwirtschaftliche Betrieb
Industriegelände, Innenstadt-Kaufhausgrundstück, Wohnungsbestand
Hauptberufliche Großgrundbesitzer
Entschädigung für Grundeigentümer
Bemessungsgrundlagen
Formen der Entschädigung
Berechnung der Entschädigungsleistung
Missbrauch, Flucht ins Ausland


Eigentum an Geld und Forderungen auf Geld

Eigentum an Ideen - Patente und andere Schutzrechte

Eigentum an produktiven Organisationen
Der persönlich haftende Unternehmer
Der Anteilseigner
Das Erhaltungsverfahren
Extremfälle des neuen Unternehmensrechts

Das Eigentumsmodell - Teil 2 Staats-Eigentum

Staat als Treuhänder

Öffentliche Infrastruktur

Andere Unternehmen der Öffentlichen Hand

Patente und Schutzrechte in Öffentlicher Hand?

Einen Anfang wagen




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